Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Das deutsche Betreuungsrecht dient dem Schutz erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung bzw. Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind.
Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Betreuung.
Darüber hinaus kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. In diesem Fall können Sie eine Patientenverfügung für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.
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In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten des Hilfebedürftigen durch einen Bevollmächtigten bzw. eine Bevollmächtigte ebenso gut besorgt werden können.